Flughafen-Anreisen trotz Ausgangsbeschränkungen

Informationen zu Quarantäne, Ausgangsbeschränkungen und Flughafen-Anreisen.

Unsere Reisegäste stellen sich derzeit die Frage, wie es mit den Flügen und Reisen nach Jamaika nun aussieht und ob es trotz einer Ausgangssperre erlaubt ist, zum Flughafen zu fahren. Dazu folgende Anmerkungen: 

Kein Reiseverbot und keine Reisewarnung

Bund und Länder appellieren in ihrem Beschluss vom Sonntag eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen.

Grundsätzlich stellt der Beschluss einen verschärften Apell dar, aber keine generelle, weltweite Reisewarnung.

Demnach sind Reisen während des Lockdowns zwar nicht erwünscht, aber auch nicht verboten. Ob Urlaub auf den Kanaren, oder eine Fernreise nach Jamaika – das alles ist auch über den Jahreswechsel möglich.

Was derzeit bleibt, ist die Quarantäne-Problematik nach der Rückkehr aus Risikogebieten.

Quarantäne & Testpflicht

Aktuell gilt: Wer aus einem ausländischen Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreist, für den gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht.

Einreisende müssen sich dann 10 Tage selbst isolieren. Sie können die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen vorzeitig mit einem negativen Testergebnis beenden. Dieser Test darf erst fünf Tage nach der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein.

Ausgangsbeschränkungen & Fahrten zum Flughafen

In ihrem Beschluss vom Sonntag haben Bund und Länder betont, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss – und dies könnten bei einer sehr hohen Inzidenzzahl auch Ausgangsbeschränkungen sein.

Ausgangssperren werden von den Landesregierungen voraussichtlich spätestens ab einer Inzidenz von 200 erlassen.

Jedes Bundesland geht allerdings hinsichtlich möglicher Ausgangssperren seinen eigenen Weg. Auch bei einer nächtlichen Ausgangssperre gibt es Ausnahmen und triftige Gründe. Diese sind dann bei der jeweiligen Landesregierung zu erfragen.

Ausgangsbeschränkungen Fahrt zum Flughafen

Ausgangssperre in Bayern, Sachsen und Baden Württemberg

In Bayern, Sachsen und Baden Württemberg gilt bereits ab Mittwoch 16.12.2020 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.

Ob es aufgrund dieser oder möglicher Ausgangsbeschränkungen anderer Länder grundsätzlich Probleme bei der Fahrt zum Bahnhof oder Flughafen geben wird, ist nicht ganz klar.

Vermutlich werden Sie bei einer An- und Abfahrt zum Flughafen oder Bahnhof während der Ausgangssperre bestenfalls den Umstand der Duldung genießen.

Reisegäste aus Regionen mit einer Ausgangssperre empfehlen wir sicherheitshalber, eventuelle Ab- und Anfahrten von und zum Flughafen oder Bahnhof so zu wählen, dass diese außerhalb der Ausgangssperre liegen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Wir halten euch auf dem Laufenden

Gerne beraten wir Euch mit unserer ganzen Erfahrung am Telefon unter: 0561 – 70 56 25 82, per E-Mail oder bei einem Video-Call » Jetzt Termin vereinbaren

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