Von Jamaika: Rückreise nach Deutschland

Einreisebestimmungen Deutschland

Einreisebestimmungen Deutschland.

Jamaika wurde mit Wirkung zum 9.1.2022 in die Liste der Hochrisikogebiete des RKI aufgenommen. Für die Rückreise von Jamaika nach Deutschland müsst ihr deshalb die digitale Einreiseanmeldung für Deutschland ausfüllen.

Eure Rückreise nach Deutschland muss angemeldet werden

  • Für Geimpfte und Genesene Reisende genügt beim Check-in der entsprechende Impf- oder Genesenennachweis
  • Ungeimpfte Reisende müssen vor der Rückreise nach Deutschland einen COVID-Test machen und das negative Testergebnis beim Boarding vorlegen. Das Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein.

Auf der Website von Visit Jamaica findet ihr hier eine Liste mit den zugelassenen privaten Covid-19 Testlaboratorien mit den jeweiligen Strandorten.

Gesundheitsnachweis

Als Gesundheitsnachweis gilt ein negativer Testnachweis, ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis. Bitte beachtet hier, dass ihr den Nachweis ggf. an die zuständige Behörde über das Einreiseportal übermitteln müsst.

Testnachweis

Als Testnachweis gilt ein negativer Antigen-Test in Papierform oder digitaler Form (kein Foto der Papierform), der maximal 48 Stunden bei Einreise zurückliegt oder ein negatives PCR-Testergebnis (auch hier kein Foto der Papierform), welches maximal 48 Stunden bei Beginn der Beförderung zurückliegen darf.

Akzeptiert werden die Testnachweise in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache. Bei Einreisen aus einem Virusvariantengebiet sind Antigen-Tests nicht mehr zulässig.

Impfnachweis

Ein Impfnachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, wenn die zugrunde liegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. 

Bei einer genesenen Person reicht eine Impfstoffdosis für einen Impfnachweis. 

Akzeptiert werden auch die Impfnachweise in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in Papierform oder digitaler Form.

Genesenennachweis

Der Genesenennachweis ist ein positiver PCR-Testnachweis, wenn die zugrunde liegende Testung mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. Akzeptiert werden die Genesenennachweise in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in Papierform oder digitaler Form (kein Foto der Papierform).

Einreisebestimmungen Deutschland: Die aktuelle Einordnung, ob ein Land „Kein Risikogebiet“, „ein Hochrisikogebiet“, oder „ein Virusvariantengebiet“ ist findet ihr unter: https://www.rki.de/risikogebiete. Maßgeblich ist die Einordnung zum Zeitpunkt der Einreise.

* Verkürzung nach 5 Tagen möglich. ** Ausnahme: Impfstoff schützt vor vorherrschender Virusvariante.

Gern beantworten wir euch alle Fragen

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